Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer
Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer
Einige neuere Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen vor, daß man Hilfsmittel über den
Krankenversicherer beziehen soll, bzw. dies beantragen soll. Dies kann die Kosten dafür reduzieren
helfen, was auch den Kunden recht sein kann.
Die Tarifbedingungen sagen dann aus, welche
Hilfsmittel man evt. trotzdem direkt beziehen kann (z.B. Brillen). Manche Hilfsmittel werden leihweise
zur Verfügung gestellt. Wird das nicht eingehalten, gibt es fest definierte Kürzungen.
Wenn der
Versicherer auf die Anfrage mitteilt, daß er das nötige Hilfsmittel nicht besorgen kann, gibt es keine
Kürzung, wenn man es dann selbst besorgt. Es muß aber zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln
gehören.
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