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Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer

Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer

Einige neuere Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen vor, daß man Hilfsmittel über den Krankenversicherer beziehen soll, bzw. dies beantragen soll. Dies kann die Kosten dafür reduzieren helfen, was auch den Kunden recht sein kann.

Die Tarifbedingungen sagen dann aus, welche Hilfsmittel man evt. trotzdem direkt beziehen kann (z.B. Brillen). Manche Hilfsmittel werden leihweise zur Verfügung gestellt. Wird das nicht eingehalten, gibt es fest definierte Kürzungen.

Wenn der Versicherer auf die Anfrage mitteilt, daß er das nötige Hilfsmittel nicht besorgen kann, gibt es keine Kürzung, wenn man es dann selbst besorgt. Es muß aber zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln gehören.


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