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Offener Hilfsmittelkatalog

Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog ist gemeint, daß der Krankenversicherer in seinen Bedingungen zwar beispielhaft umschreibt, Hilfsmitteln gehört, aber keine abschließende Hilfsmittel-Liste existiert.

Dadurch würden neu entwickelte Hilfsmittel, welche per allgemeiner Definition erstattbar sind, automatisch anerkannt werden. Das gibt eine größere Sicherheit.

Die Formulierung muß aber schon erfüllt sein. Wie z.B., daß "technische Mittel übernommen werden, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen". Versicherer bzw. mit Tarife mit offenem Hilfsmittelkatalog sind eher selten, da die Kosten dann auch schlechter kalkulierbar sind.


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