Offener Hilfsmittelkatalog
Offener Hilfsmittelkatalog
Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog ist gemeint, daß der Krankenversicherer in seinen Bedingungen zwar
beispielhaft umschreibt, Hilfsmitteln gehört, aber keine abschließende Hilfsmittel-Liste existiert.
Dadurch
würden neu entwickelte Hilfsmittel, welche per allgemeiner Definition erstattbar sind, automatisch anerkannt
werden. Das gibt eine größere Sicherheit.
Die Formulierung muß aber schon erfüllt sein. Wie z.B., daß
"technische Mittel übernommen werden, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
sollen". Versicherer bzw. mit Tarife mit
offenem Hilfsmittelkatalog sind eher selten, da die Kosten dann
auch schlechter kalkulierbar sind.
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